Allgemeine Geschäftsbedingungen
Effective
1. Über diese AGB
Diese AGB sind ein Vertrag zwischen Ihnen und der vondot GmbH (Illstraße 3, 6800 Feldkirch, Österreich — FN 525834 k, Landesgericht Feldkirch). Der Dienst ist Overwise, ein B2B-SaaS-Produkt für Outbound. Verbindlich ist diese Seite. Wenn Sie sich im Namen eines Unternehmens registrieren, bestätigen Sie, dass Sie befugt sind, dieses Unternehmen zu vertreten.
2. Konto und Zugang
Die Authentifizierung erfolgt über Google- oder Microsoft-OAuth. Sie sind für die Sicherheit des verbundenen Kontos und für das Verhalten der von Ihnen autorisierten Nutzer verantwortlich. Sie dürfen Ihren Account nicht teilen, unbefugten Dritten Zugriff geben oder Overwise nutzen, um ohne Berechtigung auf das Konto einer anderen Person zuzugreifen.
3. Leistungsumfang und Änderungen
Sie erhalten ein Abonnement zu Overwise — Lead-Discovery, Drafting, Versand, Reply-Triage, Dashboards. Pläne, Preise und Limits unter /de/pricing. Wir können Features innerhalb derselben Produktkategorie weiterentwickeln. Den wesentlichen Wegfall bezahlter Features kündigen wir mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail und In-App-Banner an.
4. Abonnement, Abrechnung und Verlängerung
Overwise wird monatlich oder jährlich über Stripe bezahlt. Der bei Vertragsschluss in der App angezeigte Preis gilt; Umsatzsteuer wird, soweit anfallend, ergänzt. Das Abo verlängert sich automatisch zum Ende jedes Abrechnungszeitraums, solange Sie nicht kündigen. Der Verlängerungspreis und die Kündigungsmechanik werden im Bestellprozess deutlich angezeigt — nicht erst in diesen AGB.
Kündigung. Sie kündigen jederzeit in der App unter Billing, mit zwei Klicks vom Hauptmenü aus (§ 312k BGB-konform für deutsche Kunden). Die Kündigung wird zum Ende des aktuell bezahlten Zeitraums wirksam.
Verlängerungserinnerungen für Jahresabos und Post-Promo-Verlängerungen (California ARL). Für Kunden mit Sitz in Kalifornien auf Jahres- oder Post-Promo-Verlängerungen halten wir das California Automatic Renewal Law (BPC § 17600 ff., Stand Juli 2025) ein: Online-Kündigung ohne Telefon/E-Mail, Bestätigungsmail mit Verlängerungskonditionen, Erinnerung 3 bis 21 Tage vor jeder automatischen Verlängerung.
Overage. Optionale gemessene Überschreitung gilt nur, wenn Sie sie aktivieren (Default aus). Cap bei 2× dem Lead-Limit Ihrer Stufe — keine unkontrollierten Gebühren. Bei Zahlungsausfall pausiert der Versand bis zur Klärung.
5. Zulässige Nutzung und Zusicherungen des Kunden
Sie dürfen Overwise nur für rechtmäßiges B2B-Outbound an Empfänger nutzen, mit denen Sie ein berechtigtes geschäftliches Kontaktinteresse haben. Sie sind verantwortlich für die Einhaltung der für Sie und Ihre Empfänger geltenden Gesetze, insbesondere:
- Österreich — § 174 TKG 2021. Elektronische Direktwerbung an österreichische Empfänger ist nur mit vorheriger Einwilligung oder unter der engen Bestandskunden-Ausnahme zulässig. Anders als § 7 Abs. 3 UWG (Deutschland) kennt § 174 TKG keine B2B-Ausnahme. Versand an österreichische Empfänger ohne Rechtsgrundlage nach § 174 TKG ist ein wesentlicher Vertragsverstoß und berechtigt vondot zur außerordentlichen Kündigung. Die Verwaltungsstrafe nach § 188 Abs. 3 TKG reicht bis EUR 50.000 pro Verstoß; diese trifft Sie.
- EU — Art. 14 DSGVO Transparenz. Die erste Nachricht von Overwise an einen aus öffentlichen Quellen erhobenen Lead enthält den von uns eingefügten Datenherkunftshinweis. Sie entfernen oder verändern diesen Hinweis nicht.
- EU AI Act Art. 50. Soweit Overwise als Anbieter eines generativen KI-Systems unter Art. 50 Abs. 2 handelt, kennzeichnen wir KI-generierten Output über den Disclosure-Footer. Als Betreiber im Sinne von Art. 50 Abs. 4 entfernen, verdecken oder verändern Sie diesen Footer in keiner ausgehenden Nachricht. Ab 2. August 2026 ist das eine regulatorische Pflicht; bis dahin eine vertragliche.
- USA — CAN-SPAM. Korrekte Header, kein irreführender Betreff, gültige physische Postanschrift (Ihre), funktionierende Abmeldemöglichkeit und Verarbeitung von Abmeldungen innerhalb von 10 Werktagen (Sec. 5 (a)(4)(A)).
- Kanada — CASL. Express oder Implied Consent nach Sec. 6, Absender-Identifikation, funktionierende Abmeldung und der Nachweis der Einwilligung. Sie erkennen an, dass vondot nach Sec. 9 CASL (Aiding-Haftung) für Ihre Nicht-Einhaltung mithaften kann.
- Vereinigtes Königreich — PECR Reg. 22. B2B-Direktmarketing nur an Corporate Subscribers (Limited Companies, LLPs und Vergleichbare). Einzelunternehmer und nicht eingetragene Personengesellschaften verlangen vorherige Einwilligung — Sie sind dafür verantwortlich, sie einzuholen.
- Weitere lokale Regelungen. Brasilianisches LGPD und Lei do SPAM, Australian SPAM Act 2003 und Privacy Act 1988, Singapore Spam Control Act und PDPA Do Not Call, südafrikanisches POPIA, deutsches UWG und alle weiteren am Empfänger- oder Versenderstandort anwendbaren Gesetze.
Sie nutzen Overwise nicht für unaufgeforderten Massenversand außerhalb eines dokumentierten ICP, Belästigung oder Bedrohung von Empfängern, rechtswidrige, betrügerische, irreführende, ehrverletzende oder sexuell explizite Inhalte, Identitätstäuschung oder die Förderung illegaler Aktivitäten. Sie respektieren Bounce-Auto-Pause, Suppression-Liste und unsere Zustellbarkeits-Guardrails — wir lassen Ihnen nicht zu, sie zu deaktivieren. Bei wesentlichem oder wiederholtem Verstoß können wir das Konto sperren oder kündigen, mit Hinweis und angemessener Heilungsfrist, soweit der Verstoß nicht schwerwiegend ist.
6. KI-Output, Verantwortung des Kunden und Prüfpflicht
Overwise erstellt Nachrichtenentwürfe mit KI. Sie sind Publisher jeder Nachricht, die Sie senden. Wenn Sie Overwise im Autopilot betreiben, geschieht das aufgrund Ihrer vorherigen Autorisierung der ICP-Definition, der Brand Voice und der von Ihnen konfigurierten Guardrails; Sie bleiben Publisher.
Wir stellen den MessageVerifier (cite-or-discard) und das Activity-Log bereit: Der Verifier prüft, ob jede Tatsachenbehauptung im Entwurf an ein bei uns vorhandenes Signal zitierbar ist; er ersetzt nicht — und kann nicht ersetzen — Ihre Verantwortung für inhaltliche Richtigkeit, Aktualität, Tonalität und Angemessenheit dessen, was Sie versenden. Wir sichern nicht zu, dass KI-Entwürfe einen bestimmten Erfolg erzielen oder über die gewöhnliche B2B-Outbound-Verwendung innerhalb Ihres ICPs hinaus für einen bestimmten Zweck geeignet sind.
7. Rechte am Output und unser geistiges Eigentum
Soweit am KI-Output, der für Sie über Overwise erzeugt wird, überhaupt urheberrechtlicher oder verwandter Schutz entstehen kann — die Rechtslage ist sowohl in den USA als auch in der EU derzeit ungeklärt — stehen diese Rechte Ihnen als Kunde zu. vondot erhebt keinen Eigentumsanspruch an Ihren Kundeninhalten oder am für Sie erzeugten Output.
vondot behält alle Rechte an seinen Modellen, Prompts, Pipelines, Evaluations-Werkzeugen, der Zustellbarkeits-Infrastruktur und allen aggregierten, vollständig anonymisierten Performance-Statistiken. Sie dürfen den Dienst nicht reverse-engineeren, in industriellem Maßstab scrapen oder zur Entwicklung oder zum Training eines konkurrierenden Produkts nutzen.
8. Haftungsfreistellung
Durch den Kunden. Sie verteidigen die vondot GmbH und stellen sie von jeder Drittforderung frei, die entsteht aus:
- (a) Ihrer Nutzung von Overwise unter Verstoß gegen Abschnitt 5 (Zulässige Nutzung), einschließlich jedes Verstoßes gegen § 174 TKG (Verwaltungsstrafen bis EUR 50.000 nach § 188 Abs. 3 TKG), CAN-SPAM, CASL (einschließlich der Aiding-Haftung nach Sec. 9 CASL), PECR Reg. 22 oder vergleichbarer Gesetze;
- (b) dem Inhalt jeder Nachricht, deren Versand Sie über Overwise veranlassen, einschließlich fehlender Einwilligung, ehrverletzender, irreführender oder rechtswidriger Inhalte oder Identitätstäuschung;
- (c) Ihrer Nutzung von Integrationen (Gmail/Outlook OAuth, Instantly) außerhalb des autorisierten Scope der jeweiligen Anbieter-Terms;
- (d) Veränderung, Entfernung oder Manipulation des nach EU AI Act Art. 50 Abs. 4 verpflichtenden KI-Disclosure-Footers;
- (e) Verletzung einer von Ihnen in diesem Vertrag abgegebenen Zusicherung.
Durch vondot. Wir verteidigen Sie gegen Drittforderungen, die behaupten, dass der unveränderte Overwise-Dienst, wie wir ihn bereitstellen, in einer Jurisdiktion, in der wir den Dienst anbieten, ein Patent, Urheberrecht oder eine Marke eines Dritten verletzt, und wir tragen die endgültig zugesprochenen oder vergleichsweise vereinbarten Schadensersatzbeträge — begrenzt auf den Betrag, den Sie uns in den zwölf (12) Monaten vor der Forderung gezahlt haben.
Unsere Freistellung gilt nicht, soweit der Anspruch beruht auf:
- (i) Ihren Modifikationen des Dienstes oder des Outputs;
- (ii) Ihrer Kombination von Overwise mit Software, Daten, Prompts oder Inhalten, die nicht von uns stammen;
- (iii) Ihrer fortgesetzten Nutzung, nachdem wir eine nicht-verletzende Alternative bereitgestellt haben;
- (iv) Output von Foundation-Modellen Dritter (z.B. Anthropic Claude, OpenAI GPT) — solche Ansprüche fallen unter die Indemnity-Programme des jeweiligen Modellanbieters (Anthropic Customer Copyright Indemnity, OpenAI Copyright Shield), die wir an Sie weiterreichen, soweit unsere Verträge mit diesen Anbietern es erlauben;
- (v) Ihrem Verstoß gegen diese AGB.
9. Unsere Leistungs- und Gewährleistungszusagen
Wir erbringen Overwise mit angemessener Sorgfalt im Sinne der §§ 1299, 1300 ABGB (Sachverständigenmaßstab). Das österreichische Gewährleistungsrecht (§§ 922 ff. ABGB) gilt und ist nicht ausgeschlossen; wir sichern zu, dass der Dienst der Beschreibung auf overwise.com und unter /pricing für die gewöhnliche B2B-Outbound-Verwendung entspricht. Wir streben kommerziell angemessene Verfügbarkeit an und veröffentlichen Betriebsstörungen unter status.overwise.com.
Darüber hinaus garantieren wir keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb; Outbound-Ergebnisse hängen von Faktoren außerhalb unserer Kontrolle ab (Ihre Domain-Reputation, Listenqualität, Empfängerverhalten). Soweit gesetzlich zulässig schließen wir alle weiteren ausdrücklichen und stillschweigenden Gewährleistungen aus.
10. Haftungsbegrenzung
HAFTUNGSBEGRENZUNG. Soweit gesetzlich zulässig ist die Gesamthaftung der vondot GmbH unter oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf den Betrag begrenzt, den Sie uns in den zwölf (12) Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis gezahlt haben. Wir haften nicht für mittelbare, beiläufige, Folge-, besondere oder Strafschäden sowie nicht für entgangenen Gewinn, entgangenen Umsatz, Datenverlust, Reputationsverlust oder Aufwendungen für Ersatzbeschaffung.
Ausnahmen zur Begrenzung und zu den Ausschlüssen oben.
- (a) Haftung für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit aus Fahrlässigkeit;
- (b) Haftung bei Vorsatz;
- (c) Haftung bei grober Fahrlässigkeit eines Organs der vondot GmbH — weder die Höhenbegrenzung noch der Folgeschadenausschluss gelten (OGH 6 Ob 73/01f; 7 Ob 78/06f);
- (d) Haftung bei grober Fahrlässigkeit eines Erfüllungsgehilfen der vondot GmbH — der Folgeschadenausschluss gilt nicht; die Höhenbegrenzung gilt, wird jedoch auf den höheren der folgenden Beträge angehoben: (i) Entgelt der letzten zwölf Monate oder (ii) EUR 50.000;
- (e) Haftung, die nach § 6 KSchG (soweit anwendbar), § 9 PHG (Produkthaftung) oder anderem zwingenden Recht der jeweils berufenen Jurisdiktion nicht ausgeschlossen werden kann.
Für US-Schiedsverfahren (Abschnitt 15). Die Begrenzung in diesem Abschnitt 10 gilt nur für leichte Fahrlässigkeit; bei grober Fahrlässigkeit besteht keine Begrenzung, unabhängig davon, welche Person bei vondot handelt.
Severability für nicht-österreichische Jurisdiktionen. Hält ein Gericht oder Schiedsgericht einen Teil dieses Abschnitts in der jeweiligen Jurisdiktion für nicht durchsetzbar (z.B. als „unreasonable" nach UCTA 1977 s. 11 (UK) oder im Widerspruch zu UCC § 2-316/§ 2-719 Conspicuousness-Anforderungen (US)), wird dieser Teil getrennt und durch das nächstliegende durchsetzbare Äquivalent ersetzt — in keinem Fall durch eine für vondot günstigere Position als das Original.
11. Datenschutz und AVV
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Die AVV ist für Kunden im Founder-Team-Plan automatisch Vertragsbestandteil und für Starter und Growth auf Anfrage erhältlich (Antwort innerhalb von fünf Werktagen).
12. Portabilität und Cloud-Wechsel (EU Data Act)
Sie können einen strukturierten Export aller bei uns liegenden Daten anfordern, um einen Wechsel zu einem anderen Anbieter nach Artikel 25 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) zu unterstützen. Vor dem 12. Januar 2027 ist die Wechselunterstützung für gewöhnliche Exportvolumen kostenlos. Ab dem 12. Januar 2027 erheben wir keine Wechselgebühren mehr (Art. 29 Data Act in der Umsetzung). Die Export-Mechanik ist in der Datenschutzerklärung dokumentiert.
13. Sperrung und Kündigung
Sie können jederzeit kündigen; die Kündigung wird zum Ende des aktuell bezahlten Zeitraums wirksam. Wir können sperren oder kündigen bei: wesentlichem Vertragsverstoß (mit Hinweis und angemessener Heilungsfrist, sofern der Verstoß nicht schwerwiegend ist), gesetzlicher Compliance-Notwendigkeit oder ernsthaftem Sicherheits-/Missbrauchsrisiko.
Folgen. 30 Tage Lesezugriff, danach Hard-Delete gemäß der Aufbewahrungsfristen in der Datenschutzerklärung.
Erstattungen. Wenn wir aus einem Grund kündigen, der nicht Ihnen zuzurechnen ist (z.B. Diensteinstellung), erstatten wir vorausbezahlte, noch nicht erbrachte Zeiträume anteilig. Wenn wir wegen Ihres wesentlichen Vertragsverstoßes kündigen, besteht kein Erstattungsanspruch; aufgelaufene Gebühren bleiben fällig.
14. Änderungen dieser AGB
Wesentliche Änderungen kündigen wir mindestens 30 Tage vor Wirksamkeit per E-Mail an die Konto-Inhaber und über ein In-App-Banner an. Das Wirksamkeitsdatum steht oben auf dieser Seite. Die fortgesetzte Nutzung nach dem Wirksamkeitsdatum gilt als Annahme. Wenn Sie einer wesentlichen Änderung widersprechen, können Sie zum neuen Wirksamkeitsdatum kündigen — mit anteiliger Erstattung vorausbezahlter, noch nicht erbrachter Zeiträume.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schiedsverfahren
Anwendbares Recht. Diese AGB unterliegen dem materiellen Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand — Kunden im EWR, im Vereinigten Königreich, in der Schweiz oder in Österreich. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist das für 6800 Feldkirch, Österreich, sachlich zuständige Gericht (§ 104 JN — Gerichtsstandsvereinbarung zwischen Vollkaufleuten). Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne von Art. 17 Brüssel-Ia-Verordnung (EU) 1215/2012 ist, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Gerichtsstand — Kunden in den Vereinigten Staaten.
- (a) Vor-Verfahrens-Verhandlung. Jede Partei muss der anderen 60 Tage schriftliche Vorankündigung geben und in dieser Zeit ernsthafte Verhandlungen führen, bevor ein Schiedsverfahren eingeleitet wird.
- (b) Bindendes Schiedsverfahren. Jede in (a) nicht beigelegte Streitigkeit wird durch bindendes Schiedsverfahren entschieden, das vom International Centre for Dispute Resolution (ICDR) der AAA nach den ICDR International Arbitration Rules verwaltet wird, ergänzt um die AAA Mass Arbitration Supplementary Rules (in Kraft seit 1. Januar 2024), wenn binnen 60 Tagen 25 oder mehr im Wesentlichen gleichartige Anträge gegen vondot gestellt werden. Sitz: Wien, Österreich. Einzelschiedsrichter. Sprache: Englisch. Verfahrensrecht: Federal Arbitration Act, 9 U.S.C. §§ 1-16. Materielles Recht: wie unter „Anwendbares Recht" oben.
- (c) Bellwether-Protokoll bei Mass-Filing. Soweit die Mass Arbitration Supplementary Rules anwendbar sind, werden die ersten zehn Leitverfahren als Bellwether geführt; nach deren Ausgang treten die Parteien in Mediation, bevor weitere Einzelverfahren fortschreiten. Das Protokoll verzichtet auf keinen Rechtsschutz, sondern schützt beide Seiten vor unkontrollierten Filing-Fees.
- (d) Jury- und Sammelklage-Verzicht. Sie und vondot verzichten auf jedes Recht auf Geschworenenverfahren und auf das Erheben oder die Teilnahme an einer Class-, Collective-, Mass- oder Representative-Action — soweit nach anwendbarem Recht zulässig.
- (e) Blow-up-Klausel. Hält ein Gericht oder Schiedsrichter den Sammelklage-Verzicht in (d) für eine bestimmte Streitigkeit für nicht durchsetzbar, wird allein diese Streitigkeit vor Gericht verhandelt; die Schiedsklausel bleibt für alle anderen Streitigkeiten in Kraft.
- (f) Einstweiliger Rechtsschutz. Jede Partei kann einstweilige Verfügungen bei einem zuständigen Gericht beantragen, um geistiges Eigentum oder vertrauliche Informationen zu schützen oder Abschnitt 5 durchzusetzen, während das Schiedsverfahren läuft.
- (g) Vollstreckung. Der Schiedsspruch ist endgültig und nach dem New Yorker Übereinkommen 1958 vollstreckbar.
Gerichtsstand — Kunden in anderen Ländern. Standardmäßig gilt derselbe Schiedsmechanismus (Buchstaben (a) bis (g)); abweichende Foren können wir schriftlich vereinbaren.
Globaler Forum-Fallback. Hält ein zuständiges Gericht oder eine Behörde im Land des Kunden das gewählte Forum oder die Schiedsmechanik für nicht durchsetzbar, unterwerfen sich die Parteien der ausschließlichen Zuständigkeit der für 6800 Feldkirch, Österreich, zuständigen Gerichte.
Zwingende Vorschriften des am Kundenstandort anwendbaren Rechts (z.B. lokales Verbraucherschutzrecht, soweit einschlägig) bleiben unberührt.
16. Allgemeines
Salvatorische Klausel. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein, ersetzen die Parteien sie durch eine wirksame Klausel, die der wirtschaftlichen Wirkung am nächsten kommt. Im Übrigen bleibt der Vertrag in Kraft.
Abtretung. „Verbundenes Unternehmen" ist jede Gesellschaft, die die vondot GmbH kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle steht (50% oder mehr Stimmrechte). „Rechtsnachfolger" ist der Käufer bei Verkauf oder Übertragung aller oder im Wesentlichen aller Vermögensgegenstände in Bezug auf Overwise. Wir können diese AGB ohne Ihre Zustimmung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen. Sie übertragen nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, die wir nicht unbillig verweigern werden.
Mitteilungen. Vom Kunden an uns per In-App-Nachricht oder an [email protected]; von uns an Sie an die im Konto hinterlegte oder auf der letzten Rechnung ausgewiesene Adresse.
Kein Verzicht. Wird ein Recht nicht ausgeübt, ist das kein Verzicht.
Vollständigkeit. Diese AGB nebst Datenschutzerklärung und — soweit einschlägig — der AVV sind die vollständige Vereinbarung der Parteien über den Vertragsgegenstand und ersetzen frühere Erklärungen.
17. Kontakt
Vertragsfragen: [email protected].
Postanschrift: vondot GmbH, Illstraße 3, 6800 Feldkirch, Österreich.